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ALLRIS - Auszug

23.06.2008 - 8 Erlass einer Außenbereichssatzung "Prisdorfer Weg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„1. In dem Gebiet beiderseits des Prisdorfer Wegs sowie südlich des Asperhorner Wegs, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine Satzung für den Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt.

 

2. Der anliegende Plan mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.

 

3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das städtische Bau- und Umweltamt.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Entwurf der Satzung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.“

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Hatje verlässt für die Beratung zu diesem TOP den Sitzungssaal. Herr Reetz nimmt an der Beratung teil.

 

Herr Oppermann stellt die Sitzungsvorlage vor.

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Anlagen zur Vorlage