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ALLRIS - Auszug

09.07.2008 - 5 Ausgleichsmaßnahmen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Kenntnisnahme, zusätzlich werden 2 Karten als Anlage zum noch besseren Verständnis  zum Protokoll gegeben.

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Abstimmungsergebnis:

 

0 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Schloß fragt nach, ob man eine Liste erstellen kann, wo die realisierten Ausgleichsmaßnahmen rot gekennzeichnet sind.

 

Herr Lutz antwortet, dass er eine Karte mit Flurstücken hat. Aus dieser wird dann einiges klarer. Sie wird dem Protokoll beigefügt.

 

Frau Schloß teilt mit, dass Sie Probleme mit Begriffen hat, wie z.B. Boden, Arten und Lebensgemeinschaften.

 

Herr Lutz erläutert, dass diese Begriffe auch von der unteren Naturschutzbehörde verwendet werden und erklärt als Beispiel freie Suksession. Man pflanzt nichts unnatürliches für das Gebiet, sondern lässt es sich frei entwickeln (Ausgleich für Arten- und Biotopschutz).

 

Herr Radon will wissen, ob die Ausgleichsflächen geschützt sind.

 

Herr Lutz erklärt, dass die Flächen trotzdem erneut bebaut werden dürfen, dieses aber teurer wird und man doppelte Ausgleichsmaßnahmen treffen muss. Solche Flächen sind am ehesten geschützt, wenn Sie der Stadt gehören.

 

Herr Rahn möchte wissen, warum es zu den Nr. 24 und 28 kaum Auskunft gibt.

 

Herr Lutz erklärt, dass es daran liegt, dass diese durch Privat erledigt werden sollen. Die Überwachung unterliegt der UNB nicht der Stadt.

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Anlagen zur Vorlage