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ALLRIS - Auszug

15.07.2008 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsj...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008.

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

unverändert von               17.279.500              auf              17.279.500 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

unverändert von               2.841.100 €              auf              2.841.100 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           unverändert von                1.810.000 €              auf              1.810.000 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               6.000.000 €              auf              16.000.000 €

 

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen (unverändert) von              89,09 Stellen               auf              89,09 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja-Stimmen                            7 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, RH Unger, erläutert, dass der 1. Nachtragshaushalt 2008 für den Ankauf der Grundstücke „Tornesch-Ost“ notwendig wird. Die Finanzierung soll über Kassenkredite erfolgen, daher wurden die Kassenkredite um 10 Mio. € von 6 auf 16 Mio. € angehoben.

 

RF Clauß äert für Bündnis90/GRÜNE, dass sie der Erhöhung des Kassenkreditrahmens nicht zustimmen werden. Haushaltsrechtlich ist ein Kassenkredit ein kurzfristiges Finanzierungsmittel zur Liquiditätssicherung. Die Schuldenlage der Stadt wird durch Kassenkredite nicht dargestellt, weil sie nicht im Haushaltsplan veranschlagt werden. Auch das Gemeindeprüfungsamt hat diese Finanzierungsform für die Landgesellschaft in ihrer letzten Ordnungsprüfung kritisch angemerkt.

 

RH Reetz sagt für die CDU-Fraktion, dass diese dem 1. Nachtrag zustimmen werden, obwohl die Bedenken der GRÜNEN nicht ganz von der Hand zu weisen sind. Als Privatmann würde er jedoch auch eine Hausfinanzierung eher über einen Dispo abwickeln, wenn dies günstiger als eine langfristige Finanzierung ist.

 

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, RF Eßler, legt dar, dass ihre Fraktion grundsätzlich hinter dem Ankauf der Grundstücke für die Ausweisung weitere Bauplätze steht. Die FDP hat im Wesentlichen die gleichen Bedenken wie die GRÜNEN. Außerdem kritisiert sie die dürftigen Entscheidungsgrundlagen. Eine überschlägige Kostenkalkulation liegt nicht vor.

 

Bgm. Krügel wendet ein, dass mit dem 1. Nachtrag nur der Kreditrahmen genehmigt wird. Die Grundstückskaufverträge müssen je nach Wertgrenze von dem Hauptausschuss oder der Ratsversammlung genehmigt werden.

 

RF Clauß ergänzt ihre Ausführung, in dem sie daran erinnert, dass die EZB kürzlich den Leitzins erhöht hat. Die Finanzierung über Kassenkredit ist zu unsicher, die Vermarktung einer solch großen Fläche dauert Jahre.

 

RH Thormählen findet, dass die Notwendigkeit für 10 Mio. € nicht nachgewiesen ist. Es wurde nicht dargestellt, wie teuer die Grundstücke sind und wann verkauft werden soll. Er fordert eine überschlägige Kostenkalkulation.

 

Bgm. Krügel erinnert daran, dass diese Art der Finanzierung für eine öffentliche Verwaltung z.Z. die günstigere Variante ist.

 

RH Rieck ist der Meinung, solange noch nicht feststeht, wann welche Grundstücke gekauft werden, man nicht fest finanzieren sollte.

 

Danach lässt BV Plambeck für den Beschlussvorschlag abstimmen.