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ALLRIS - Auszug

03.09.2008 - 12 Außenbereichssatzung "Prisdorfer Weg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.  § 3 Nr. 2 der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB „Prisdorfer Weg“ erhält folgende Fassung:

Je Wohngebäude sind 2 Wohnungen zulässig.

 

2.  Der so geänderte Entwurf der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB „Prisdorfer Weg“ wird als Satzung beschlossen.

 

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Außenbereichssatzung „Prisdorfer Weg“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Hatje verlässt für die Beratung zu diesem TOP den Sitzungssaal. Herr Früchtenicht übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlage.