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ALLRIS - Auszug

24.09.2008 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nacht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008:.

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               17.279.500 €              auf              17.804.700 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               2.841.100 €              auf              3.931.500 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.       der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

              ermächtigungen  von                1.810.000 €              auf              1.810.000 €

              (unverändert)

 

3.       der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

(unverändert)

 

4.       die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              89,09 Stellen               auf              90,14 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

Dem geänderten Stellenplan 2008 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  1.9.2008,  in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimmen                            1 Nein-Stimme              1 Enthaltung

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Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung weist anhand der Beschlussvorlage nochmals auf die wesentlichen Veränderungen zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2008 hin und beantwortet einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder.

Die abschließende Beratung zur Haushaltsstelle 2.881000.340000 (Erlöse aus Grundstücksverkäufen) findet nach Abstimmung mit den anwesenden Mitgliedern des Finanzausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Anlagen zur Vorlage