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ALLRIS - Auszug

24.09.2008 - 5 Umstellung der Buchführung bei der Grundstücks-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt, nach Empfehlung durch den Finanzausschuss, die GGT weiterhin als Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung, jedoch mit doppischer Buchführung gem. GemHVO-Doppik rückwirkend ab 1.1.2008 zu führen. Zur Einsparung unnötiger Kosten ist die GGT von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu entbinden, so dass eine Prüfung über das Gemeindeprüfungsamt des Kreis Pinneberg erfolgen kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 2.7.2008 erhielt die Verwaltung den Prüfauftrag, festzustellen, ob die als Eigenbetrieb geführte „Grundstücks-Gesellschaft-Tornesch (GGT)“ in den kameralen Haushalt der Stadt rückgeführt werden könnte, da das erhoffte Ziel, der besonderen Transparenz sowie des Nachweises des Ressourcenverbrauchs, durch die geplante Umstellung auf eine doppische Haushaltsführung für die  Stadt Tornesch den gleichen Effekt hätte. Zudem könnten dann die nicht unerheblichen jährlichen Kosten für die Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen eingespart werden.

Zu einer Prüfung der möglichen Rückführung des Eigenbetriebs in den kameralen Haushalt der Stadt ist es bisher nicht gekommen, da zunächst der Finanzausschuss zumindest nachträglich darüber informiert werden musste (siehe nächsten Absatz), das der Eigenbetrieb GGT aufgrund der Änderung der Eigenbetriebsverordnung vom 15.8.2007, in Verbindung mit der neuen GemHVO-Doppik, bereits doppisch geführt wird. Die Änderung der Buchungsart von der kaufmännischen zur doppischen Buchführung wurde zur Jahreswende 2007/2008 vorgenommen, um den Mitarbeitern im Hause schon jetzt die Möglichkeit zu eröffnen, die „Doppik“ im kleineren Rahmen (ca. 200 Buchungen im Jahr) und im Echtbetrieb kennen zu lernen. Dieser Lerneffekt könnte der geplanten Überführung der Eigenbetriebe VHS und Abwasserbetrieb der Stadt Tornesch in die doppische Buchführung in den Jahren 2010/2011 durchaus von Nutzen sein. Die Stadt Tornesch selbst soll dann in den Jahren 2012/2013 von der kameralen in die doppische Buchführung wechseln.

Da die geänderte Eigenbetriebsverordnung (EigVO) gemäß § 5 (Beschlüsse der Gemeindevertretung) vorschreibt, das die „Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung“ durch einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung (Ratsversammlung) abgesegnet werden muss, ist dieser Beschluss entsprechend nachträglich zu fassen.   

Eine Befreiung von der Prüfungspflicht und somit eine Einsparung der jährlichen Prüfungskosten durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wäre gemäß § 12 des Kommunalprüfungsgesetzes i. V. m. Runderlass des Innenministeriums vom 12. Dezember 2006 möglich, so das die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg in Verbindung getreten ist, um eine entsprechende Befreiung für die GGT zu erwirken.

 

Bgl. Mitglied Rachow bemängelt, das der Finanzausschuss verspätet über die geänderte Buchführungsart in Kenntnis gesetzt wurde. Nach seiner Kenntnis wäre zudem eine Befreiung von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die GGT, bei einem Jahresumsatz von unter 1 Mio. Euro, auch in der Vergangenheit schon möglich gewesen.

 

Die Verwaltung hebt hervor, das die Prüfung und Beratung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach der Gründung der GGT zum 1.1.2003 zunächst vorsorglich in Anspruch genommen wurde, um mögliche Fehler in der Eröffnungsbilanz oder bei nachfolgenden Buchungen zu vermeiden.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich darüber einig, das der erteilte Prüfauftrag an die Verwaltung, ob die als Eigenbetrieb geführte „Grundstücks-Gesellschaft-Tornesch (GGT)“ in den Haushalt der Stadt rückgeführt werden könnte, zum Zeitpunkt der Umstellung der kameralen in die doppische Haushaltsführung der Stadt (2012/2013) nochmals aufleben soll.

Abschließend wird von allen Mitgliedern des Finanzausschusses angeregt, auch beim Eigenbetrieb VHS-Tornesch eine Befreiung von der Prüfungspflicht zu überdenken.