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ALLRIS - Auszug

05.02.2007 - 8 Außenbereichssatzung "Prisdorfer Weg" -Aufstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. In dem Gebiet beiderseits des Prisdorfer Wegs sowie südlich des Asperhorner Wegs, wie aus dem Plan zu B ersichtlich, wird eine Satzung für den Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt.

 

2. Der Übersichtsplan zu B mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.

 

3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das gemeindliche Bau- und Umweltamt.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Entwurf der Satzung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Hatje verlässt für die Beratung zu diesem TOP den Sitzungssaal. Herr Früchtenicht übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Oppermann stellt die Planung vor.