05.02.2007 - 7 B-Plan 67, 1. Änderung "Klaus-Groth-Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 05.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die zur eingeschränkten Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 67, 1. vereinfachte Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:
nicht berücksichtigt werden die Anregungen von
§ Birgit Bortz-Scheele und Valko Scheele, Klaus-Groth-Straße 16
§ Petra Wallis und Peter Winckler, Klaus-Groth-Straße 6
§ Martina und Wilfried Galler, Klaus-Groth-Straße 22
§ Ute und Klaus Lenzing, Klaus-Groth-Straße 8
§ Jörg Koch, Klaus-Groth-Straße 20
§ Rosemarie Lübeck, Claudiusweg 3a
§ Cordula Renate und Ralf Graage, Klaus-Groth-Straße 18
§ Daniela und Bernd Böhlke, Claudiusweg 7
§ Gerwin Addicks, Klaus-Groth-Straße 10
§ Wiebke und Hans-Peter Harlichs, Klaus-Groth-Straße 14
§ Dagmar und Rüdiger Quilitsch, Claudiusweg 5a
§ Kreis Pinneberg, FD Straßenbau und Verkehrssicherheit
berücksichtigt wird die Anregung von
§ Kreis Pinneberg, FD Umwelt
Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.
2. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 67, 1. vereinfachte Änderung Klaus-Groth-Straße als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 67, 1.vereinfachte Änderung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.