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ALLRIS - Auszug

01.12.2008 - 9 Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB "Ba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. In dem Gebiet südöstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 70 m und südwestlich des Baumschulenwegs in einer Tiefe von ca. 90 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

2. Der anliegende Plan mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.

 

3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das städtische Bau- und Umweltamt, Fachdienst Planung.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Entwurf der Satzung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlage. Er reduziert den Geltungsbereich um die 5 südöstlichen Grundstücke, um dort dem städtebaulichen Wettbewerb nicht vorzugreifen.

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Anlagen zur Vorlage