27.04.2009 - 8 Änderung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 27.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Wegen der Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor Einschulung werden die Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des Kita-Talers und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen und für Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter ab 01.08.2009 wie folgt angepasst (neuer Text kursiv in Fettdruck und unterstrichen):
1. Die Stadt Tornesch entscheidet über die jeweils jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres ( 01.08.) neu festzusetzenden kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen.
2. Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 5.02.2006 in Anspruch zu nehmen.
3. Alle Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein Kita-Taler gewährt. Der Kita-Taler umfasst einen monatlichen Zuschuss zu den jeweiligen Betreuungsgebühren, über den vor Beginn eines jeden Kindergartenjahres mit Anpassung der kreiseinheitlichen Teilnahmegebühren in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen für das neue Kindergartenjahr sowohl in der Höhe und der Dauer der Gewährung seitens des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden wird.
Alle in Tornesch wohnhaften Eltern, die ihre Kinder von ausgebildeten Tagesmüttern betreuen lassen, erhalten ebenfalls einen Kita-Taler, dessen Höhe zu Beginn eines Kindergartenjahres festgesetzt wird. Die Gewährung des Kita-Talers erfolgt auf Antrag unter Nachweis eines Betreuungsvertrages mit einer ausgebildeten Tagesmutter bzw. vergleichbar ausgebildeten Person mit Pflegeerlaubnis des Jugendamtes des Kreises Pinneberg und im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.
4. Die Zahlung des Kita-Talers für Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und - je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen - Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und abwicklung zwischen der Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.
5. Der Kita-Taler der Stadt Tornesch wird in 12 monatlichen Raten für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr in einer Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den Kita-Taler der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Gewährung des Kita-Talers ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden. Die Gewährung des Zuschusses für die Unterbringung bei Tagesmüttern erfolgt auf Antrag bei der Stadt Tornesch an die Eltern für die Laufzeit des geschlossenen Betreuungsvertrages zunächst befristet für ein Jahr. Jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres wird über die weitere Gewährung des Kita-Talers durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden.
6. Sofern die Gebührenpflichtigen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie oder bei Tagesmutter-Betreuung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg haben, oder aber im letzten Jahr vor Einschulung wöchentlich bis zu 25 Stunden kostenfrei betreut werden, entfällt der Anspruch auf den Kita-Taler.
7. In Fällen einer Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen nach der Sozialstaffel des Kreises Pinneberg wird entgegen der Kreisrichtlinie als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch lediglich 55% des Einkommensüberhanges als Betreuungsgebühr festgesetzt. Die Stadt Tornesch trägt die Differenz zwischen dem nach Kreisrichtlinie einzusetzenden Einkommensüberhang in Höhe von 80 % zu 55%. Auch die Gewährung dieser freiwilligen Leistung ist gebunden an die Zahlung des Elternbeitrages per Einzugsermächtigung.
8. Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung des Kindergartenbeitrages nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle der Zahlung des Kita-Talers.
9. Die Regelung zu 7. und 8. gilt auch in den Fällen der kostenfrei gestellten Betreuung im letzen Jahr vor Einschulung, sofern die Betreuungszeit über 25 Stunden pro Woche beträgt und hierfür Gebühren erhoben werden.
10. Der Kita-Taler und die Reduzierung des einzusetzenden Einkommensüberhanges auf 55% sowie die Übernahme des Mindestbeitrages werden jeweils befristet pro Kindergartenjahr als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch gewährt.
Tornesch, den Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
Roland Krügel
Beratungsverlauf:
Herr Lichte verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Vorlage. Vor der Abstimmung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen stellt Frau Sörensen für die CDU-Fraktion den Antrag, dass der monatliche KiTa-Taler bei Betreuung in einer Tagespflegestelle ab 08/2009 von bisher monatlich 10,00 auf mtl. 16,00 erhöht wird. Bei Berücksichtigung von rd. 20 Kindern, die in Tagespflege betreut werden ist für die Monate August bis Dezember 2009 mit Mehrkosten i.H.v. rd. 1.500,00 zu rechnen.
Frau Vennemann spricht sich für eine Änderung bzw. einen Zusatz zu Ziffer 3 der Richtlinien aus, wonach der monatliche KiTa-Taler zu den jeweiligen Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten oder in Tagespflegestellen jeweils vor Beginn eines jeden Kindergartenjahres gesondert festgelegt wird.