20.05.2009 - 5 Bürgersolargesellschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.05.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/09/634 Bürgersolargesellschaft
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Herr Rahn berichtet kurz, wie es zu dem Tagesordnungspunkt Bürgersolargesellschaft gekommen ist und übergibt danach das Wort an Herrn Dr. Vollstedt.
Herr Dr. Vollstedt begrüßt die Anwesenden und erläutert ausführlich sein Konzept (siehe Anlage, aus Kostengründen in schwarz/weiß)
Im Anschluss möchte Frau Clauß wissen, was passiert, wenn das betroffene Gebäude verkauft wird und der neue Eigentümer die Photovoltaikanlage nicht möchte.
Herr Dr. Vollstedt antwortet daraufhin, dass dieses im Dachnutzungsvertrag geregelt ist und genauso im Grundbuch des Gebäudes festgehalten wird.
Herr Früchtenicht fragt nach, ob die gesamte Dachfläche sofort bebaut wird.
Herr Dr. Vollstedt erläutert, dass es keinen Sinn macht das Dach in mehreren Schritten zu bedecken.
Daraufhin möchte Herr Rieck wissen, wie das Finanzierungsprojekt aussieht und ob die 400.000 Euro für die Erstellung der Anlagen ganz durch die Bürger finanziert werden müssen.
Herr Dr. Vollstedt erklärt, dass die Finanzierung durch Eigenkapital (ca. 25 %) und Fremdkapital (Hausbank) (ca. 75 %) gesichert ist.
Herr Thormählen fragt nach, wie es haftungsrechtlich aussieht, wenn die Gesellschaft als GbR gegründet wird.
Herr Dr. Vollstedt weist daraufhin, dass 99 % der Gesellschaften als GbR gegründet werden. Es besteht zwar eine Haftung ins persönliche Vermögen, aber durch die gesetzliche Regelung über die Vergütung, die die Stadtwerke für die Abnahme des Stroms zahlen müssen, gibt es keine Bedenken.
Frau Clauß erkundigt sich, ob die 25 % Eigenkapitalquote durch die Interessengemeinschaft geteilt wird.
Herr Dr. Vollstedt befürwortet die Nachfrage und gibt an, dass ein Anteil ca. 1.200 bis 1.400 Euro Netto kosten wird.
Herr Rieck findet die Kosten für einen Anteil recht hoch, da es Brutto ca. 2.100 Euro wären und regt an, ob es nicht sinnvoller wäre, die Summe der Anteile geringer zu halten, um so mehr Beteiligung zu erreichen.
Herr Dr. Vollstedt vertritt die Meinung, dass den Interessenten klar werden muss, dass es eine langfristige Investition ist und dann ist die Höhe des von ihnen zu zahlenden Betrages relativ unwichtig.
Herr Rieck möchte wissen, ob Nachzügler zu einem späteren Zeitpunkt noch einsteigen können.
Hierzu erläutert Herr Dr. Vollstedt, dass es von den vorhandenen Liegenschaften abhängig ist. Wenn genug Liegenschaften vorhanden sind, dann ist dieses möglich.
Ein Gast fragt nach, ob die Mitgliedschaft auf die Einwohner von Tornesch beschränkt ist.
Dieses wird von Herrn Dr. Vollstedt verneint.
Ein weiterer Gast erkundigt sich, wie man aus dem Vertrag wieder rauskommt.
Auf diese Nachfrage äußert Herr Dr. Vollstedt, dass dieses im Betreibervertrag geregelt ist.
Herr Krügel führt aus, dass Infos weiter gegeben werden und das Herr Neumann, von den Stadtwerken Tornesch, sowie Herr Lutz, von der Stadt Tornesch, für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.
Herr Dr. Vollstedt ergänzt, dass vor den Sommerferien im Rathaus noch eine weitere Infoveranstaltung stattfinden wird, so dass eventuell im Herbst die Gesellschaft gegründet werden könnte.
Anlagen zur Vorlage
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öffentlich
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Anlagen
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