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ALLRIS - Auszug

03.06.2009 - 6 33. F-Planänderung "Kuhlenweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.  Für das Gebiet südöstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m sowie südwestlich des Kuhlenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von gemischter Baufläche.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 abgesehen.

 

6. Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

7. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlagen.

Frau Clauß schlägt vor, dass das Quartier 4 geteilt wird und im vorderen Bereich zur Ahrenloher Straße eine GRZ von 0,6 und im hinteren Bereich eine GRZ von 0,4 festgesetzt wird. Nach einer kurzen Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder auf die Herabsetzung der GRZ von 0,6 auf 0,4 im gesamten Quartier.

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Anlagen zur Vorlage