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ALLRIS - Auszug

07.09.2009 - 7 B-Plan 73 "nördlich Lindenweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.  Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 73 vom 04.05.09 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

2.  Für das Gebiet nördlich des Lindenwegs in einer Tiefe von ca. 150 m, östlich des Baumschulenwegs sowie westlich des Kleinen Moorwegs, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 73 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauland wohnlicher Nutzung.

3.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

4.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Manuel Bäumler, Dresden.

5.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Für das Gebiet östlich des Merlinwegs zwischen Baumschulenweg und Kleiner Moorweg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 82 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauland wohnlicher Nutzung.

7.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

8.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Manuel Bäumler, Dresden.

9.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Clauß verlässt für die Beratung zu diesem TOP den Sitzungssaal. Herr Rahn nimmt an der Beratung teil.

 

Herr Lutz erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Früchtenichthrt aus, dass seine Fraktion die Planung begrüßt. Er fragt an, ob durch die Veränderung die Erschließung gefährdet sein könnte. Herr Krügel bemerkt, dass die Erschließung nicht gefährdet ist.

Herr Nellissen und Herr Rahn schlagen vor, dass die Straße „Kleiner Moorweg“ aus den Geltungsbereichen herausgenommen wird. Herr Krügel betont, dass dies geschieht, wenn es erforderlich wird. Herr Lutz teilt auf Anfrage von Herrn Stümer mit, dass die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs nicht gefährdet sind. Herr Rahn bemängelt die Informationen und Vorschläge der Verwaltung als „Salamitaktik“ und befürchtet Konflikte zwischen der geplanten Wohnbebauung und der landwirtschaftlichen Nutzung des nicht erworbenen Grundstücks.

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Anlagen zur Vorlage