Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

30.09.2009 - 4 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nacht...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Nach abschließender Debatte wird zunächst folgender Beschluss gefasst:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Inhalten:

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 320%)

 

Dem geänderten Finanzplan sowie dem geänderten Investitionsprogramm der Jahre 2008 – 2012 wird zugestimmt.

 

Dem geänderten Stellenplan 2009 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  14.9.2009, in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

Danach wird der Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung gebracht, der da lautet:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für die Planungen zum Haushaltsjahr 2010 auf der Basis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 pauschal um 8% zu kürzen, wobei die nachgewiesenen freiwilligen Leistungen nicht angetastet werden sollen.

Sollte die angestrebte rzung im Einzelfall nicht möglich sein, ist dies durch die Verwaltung zu begründen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

 

 

Sodann wird der zusätzliche Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung gebracht, der da lautet:

 

„ Dem Hauptausschuss wird empfohlen, die Entschädigungssatzung dahingehend zu ändern, dass die Sitzungsgelder ab 2010 um 10 % gekürzt werden.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Reduzieren

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

 

Vor Eingang in die eigentliche Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 werden von der Verwaltung nochmals die notwendigen Veränderungen sowie die Auswirkungen aufgrund des Haushaltserlasses 2010 erläutert.

Mit den anwesenden Mitgliedern des Finanzausschusses wird im Anschluss die seitenweise Durchsicht des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 verabredet.

Danach werden einzelne Rückfragen der Finanzausschussmitglieder von der Verwaltung direkt beantwortet.

 

In Hinblick auf den mitzubeschließenden geänderten Finanzplan der Jahre 2008 - 2012, der die neuesten Eckwerte des Haushaltserlasses 2010 und der darauffolgenden 3 Jahre beinhaltet, sieht sich bgl. Mitglied Rachow im Namen der CDU-Fraktion gezwungen, drastische Einschnitte bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2010 zu fordern.

Er stellt deshalb im Namen seiner Fraktion den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für die Planungen zum Haushaltsjahr 2010 auf der Basis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 pauschal um 8% zu kürzen, wobei die nachgewiesenen freiwilligen Leistungen nicht angetastet werden sollen. In diesem Zusammenhang stellt er einen weiteren Antrag auf Kürzung der Sitzungsgelder um 10%, wobei hier der Auftrag an den Hauptausschuss zur Änderung der Entschädigungssatzung geht. Sollte die angestrebte Kürzung im Einzelfall nicht möglich sein, ist dies durch die Verwaltung zu begründen.

 

RH Rieck sieht auch die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung gegeben, aber eher im Bereich der Investitionen um Folgekosten für die Unterhaltung und Zinsaufwendungen, die wiederum den Verwaltungshaushalt belasten, zu vermeiden. Einer pauschalen Kürzung von 8% wie von bgl. Mitglied Rachow vorgeschlagen, die in seinen Augen unrealistisch ist, kann er nicht folgen.

RF Eßler stimmt grundsätzlich dem Antrag der CDU-Fraktion zu, rde jedoch zudem als Sparvorschlag die Streichung oder Verschiebung von Projekten, die noch nicht begonnen oder beauftragt wurden, begrüßen.

 

Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass eine pauschale Kürzung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, wobei die freiwilligen Leistungen zudem noch ausgenommen werden sollen, nicht möglich ist. Dies liegt darin begründet, dass Kommunen überwiegend gesetzliche Aufgaben und vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen haben, die eine Kürzung grundsätzlich nicht zulassen.

Die Verwaltung rechnet vor, das bei einem Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes 2009 (Basis 1. Nachtrag) von 19.198.900 €, abzüglich der nachgewiesenen freiwilligen Leistungen in Höhe von 567.400 €, eine Dispositionssumme von 18.631.500 € verbleibt. Wenn man hierauf die pauschale Kürzung von 8 % anwendet, re ein Betrag von 1.490.500 € einzusparen. Dies ist absolut unmöglich, zumal das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes neben nicht kürzbaren Ausgaben, wie z.B. der Kreisumlage (4.621.000 € angestrebter Kürzungsbetrag 369.700 €), der Gewerbesteuerumlage (1.026.000 € angestrebter Kürzungsbetrag 82.100 €), Schulkostenbeiträge (1.904.900 € angestrebter Kürzungsbetrag 152.400 €) auch innere Verrechnungen wie z.B. die Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes, den Reinigungsdienst u.v.m. beinhaltet, was bei einer Kürzung dann eine gleichzeitige Verringerung der entsprechenden Einnahmen in gleicher Höhe bedeuten würde.

 

RH Reetz sieht den Antrag der CDU Fraktion als Auftrag an die Verwaltung mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen. Diese Arbeit kann von den „Feierabend-Politikern“ nicht geleistet werden.

 

Auch das bgl. Mitglied Irgens schließt sich den Ausführungen seiner Fraktionsmitglieder an  und hebt hervor, dass es von den Bürgern nicht verstanden werden würde, wenn die Kommune zwar wahrnimmt das sie weniger Einnahmen erhält aber das Ausgabeverhalten nicht verändert wird.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage