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ALLRIS - Auszug

04.11.2009 - 9 Fortschreibung des Landschaftsplanes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, r den Fall einer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines Landschaftsplanes, die Mittel für die Fortschreibung im Haushalt auf 2 Jahre verteilt (jeweils 20.000,- €) bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Lutz erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Radon erkundigt sich, ob die Aufstellung und Anpassung eines Landschaftsplanes eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist. Herr Rahn und Herr Schmidt beurteilen die kalkulierten Kosten als erheblich und regen gemeinsam mit Herrn Rieck an, im Fall der Aufstellungspflicht eine solche Aktualisierung auf das Notwendige zu beschränken.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Landschaftsplans ergibt sich aus § 7 Abs. 1 und 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Der entsprechende Auszug aus dem Gesetz ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen