04.11.2009 - 9 Fortschreibung des Landschaftsplanes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:32
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Herr Lutz erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Radon erkundigt sich, ob die Aufstellung und Anpassung eines Landschaftsplanes eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist. Herr Rahn und Herr Schmidt beurteilen die kalkulierten Kosten als erheblich und regen gemeinsam mit Herrn Rieck an, im Fall der Aufstellungspflicht eine solche Aktualisierung auf das Notwendige zu beschränken.
Anmerkung der Verwaltung:
Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Landschaftsplans ergibt sich aus § 7 Abs. 1 und 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Der entsprechende Auszug aus dem Gesetz ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,4 kB
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