11.11.2009 - 8 Satzung über die Nutzung der Räumlichkeiten sow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 11.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Schulverwaltung
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsverlauf:
Bgm. Krügel erläutert die Vorlage und fügt hinzu, dass in § 3 (3) der Zusatz sowie Kalkulatorische Kosten eingefügt werden muss.
Herr Brüggmann fragt nach, ob bei kommerziellen Veranstaltungen eine Kaution genommen wird. Hierzu sagt Bgm. Krügel, dass dies im Einzelfall geregelt wird, gibt aber zu bedenken, dass Veranstaltungen immer genehmigt werden müssen und dadurch keine Nutzung durch unseriöse Personen erfolgen wird. Herr Rachow schlägt vor in (5) nicht den Verbandsvorsteher, sondern die Verbandsversammlung einzusetzen. Dazu sagt Bgm. Krügel, dass der Verbandsvorsteher das Hausrecht ausübt und es außerdem unverhältnismäßig wäre, wegen jeder Veranstaltungsanfrage von politischen Parteien den Ausschuss tagen zu lassen. Weiter fragt Herr Rachow zu II, was unter einer kommerziellen Veranstaltung verstanden wird. Frau Bräuß sagt dazu, dass es hierfür keinen feststehenden Rechtsbegriff gibt, allerdings versteht man darunter eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltung.
Herr Rachow stellt den Antrag über folgende Änderung in der Satzung abzustimmen:
§1
(5) Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Verbandsversammlung.
Dann wird zunächst über diesen Antrag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Somit ist der Antrag abgelehnt und es wird über den ursprünglichen Beschluss abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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