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ALLRIS - Auszug

16.11.2009 - 7 Sportförderung; Zuschuss für Nutzung der Sporta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Die Gebühr, die der Schulverband Tornesch-Uetersen für die Nutzung seiner Sportstätten erhebt, wird den Tornescher Vereinen und Verbänden im Bereich der Jugendarbeit sowie für den Wettkampfbetrieb der Tornescher Vereine an den Wochenenden auf Antrag erstattet.

2.      Im Rahmen der Sportförderung werden für die Angebote Tornescher Vereine und Verbände für den Bereich Jugendarbeit zusätzliche Mittel in Höhe von 80.400 € bereitgestellt.

3.      Die Gebühr, die der Schulverband Tornesch-Uetersen für die Nutzung seiner Sportstätten erhebt, wird den Tornescher Vereinen und Verbänden im Bereich des Erwachsensports auf Antrag teilweise erstattet. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der Nutzungsgebühr, die für die übrigen kommunalen Sportstätten erhoben wird und der vom Schulverband erhobenen Gebühr.

4.      Im Rahmen der Sportförderung werden zusätzliche Mittel für die Angebote Tornescher Vereine und Verbände im Bereich des Erwachsenensports in Höhe von 11.400 € bereitgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Lichte erläutert die Entwicklung zur Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren und die finanzielle Zuschussgewährung an Tornescher Vereine im Rahmen der freiwilligen Sportförderung. Frau Bräuß teilt mit, dass der Neufassung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Räumlichkeiten der Klaus-Groth-Schule sowie deren Sportanlagen gemäß Entwurf der Verwaltung in der Sitzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen in der Sitzung am 11.11.2009 zugestimmt wurde. Nach kurzer Beratung erfolgt die Abstimmung gemäß Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen zur Vorlage