16.11.2009 - 14 Haushaltsplanung 2010 für die Kindertagesstätte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 16.11.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Defizitabdeckung 2010 der Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen sowie für die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule auf Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der Träger. Die aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen sollen nicht erfolgen.
Die Fortführung des KiTa-Talers, der freiwilligen Sozialstaffel und die Übernahme von Mindestbeiträgen soll auch im nächsten Haushaltsjahr ganzjährig erfolgen. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 63.000,00 zu berücksichtigen. Über eine Anpassung des Kita-Talers aufgrund der Erhöhung der kreiseinheitlichen Elternbeiträge ab 01.08.2010 ist zeitnah gesondert zu beraten.
Beratungsverlauf:
Herr Lichte verweist auf die Beschlussvorlage nebst Anlagen. Auf Nachfrage von Frau Fischer-Neumann führt Frau Kählert aus, dass die Einstellung von Haushaltsmitteln für die Gewährung des KiTa-Talers und der freiwilligen Sozialstaffel bzw. Übernahme von Mindestbeiträgen i.H.v. 63.000,- im Haushaltsjahr 2010 auf der Grundlage der Abrechnung für das Quartal III/2009 erfolgt ist. Für das Haushaltsjahr 2009 wurden zunächst Haushaltsmittel lt. Haushaltsplanung der Einrichtungsträger i.H.v. 65.300,- eingestellt. Über den Nachtragshaushalt 2009 erfolgte eine Anpassung aufgrund Kostensteigerung und Nachforderung für das Quartal IV/2008, welches erst im Januar 2009 abgefordert wurde. Frau Kählert bittet um Verständnis, dass genaue Vorausplanungen zum Mittelbedarf für diese freiwillige Leistung leider nicht möglich sind, da sich die von den Einrichtungsträgern abgerechneten Ausgleichsbeträge innerhalb der Quartale verändern. Insbesondere die Erhöhung des KiTa-Talers wg. Neufestsetzung der Elternentgelte lt. kreiseinheitlicher Gebührenerhebung sowie eine veränderte Beitragspflicht der Eltern nach Neuvergabe von Plätzen zu Beginn des neuen Kindergartenjahres haben in der Regel veränderte Ausgleichszahlungen an die Träger zur Folge, die nicht vorhersehbar sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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