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ALLRIS - Auszug

15.12.2009 - 6 Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung an die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.       Die Ratsversammlung beschließt, die der Vorlage anliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu erlassen.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Bgm. Krügel erläutert kurz, warum die Verwaltungsgebührensatzung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden muss.

 

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Anlagen zur Vorlage