15.02.2010 - 5 Berichtswesen gem. Richtlinien; Sozialdaten zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 15.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsverlauf:
Frau Kählert nimmt Bezug auf die erstellte Mitteilungsvorlage. Sie führt aus, dass seit dem 09.02.2010 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, wonach eine Prüfung zur Berechnung der Regelsätze gemäß SGB II (Hartz IV) bis 31.12.2010 erfolgen muss. Evtl. finanzielle Folgen dieses Urteils werden sich erst im Jahr 2011 auswirken.
Herr Irgens weist darauf hin, dass nach seiner Auffassung die Lohnkosten für die Wohngeldsachbearbeitung mit wö. 30 Stunden nicht im Verhältnis zur Höhe der mitgeteilten Fallzahlen / Gesamthöhe der Leistungsgewährung 2009 stehen. Frau Kählert führt aus, dass die Quote der insgesamt zu bearbeitenden Anträge eine höhere ist, als die in der Aufstellung dargestellten Fallzahlen, bei denen ein Leistungsanspruch besteht. Insofern sollte die geldwerte Höhe der Leistungen nicht als Indikator für die Leistungseffizienz von Personal herangezogen werden. Auf Nachfrage von Herrn Michaelsen teilt Frau Kählert mit, dass einmalige Wohngeldzahlungen in der Regel die Auszahlung besonderer Heizkostenzuschüsse darstellen.