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ALLRIS - Auszug

15.02.2010 - 5 Berichtswesen gem. Richtlinien; Sozialdaten zum...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:

Frau Kählert nimmt Bezug auf die erstellte Mitteilungsvorlage. Sie führt aus, dass seit dem  09.02.2010 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, wonach eine Prüfung zur Berechnung  der Regelsätze gemäß SGB II („Hartz IV“) bis 31.12.2010 erfolgen muss. Evtl. finanzielle Folgen  dieses Urteils werden sich erst im Jahr 2011 auswirken.

 

Herr Irgens weist darauf hin,  dass nach seiner Auffassung die Lohnkosten für die Wohngeldsachbearbeitung mit wö. 30 Stunden nicht im Verhältnis zur Höhe der mitgeteilten Fallzahlen / Gesamthöhe der Leistungsgewährung 2009 stehen.  Frau Kählert führt aus,  dass die Quote der insgesamt zu bearbeitenden  Anträge eine höhere ist, als die in der Aufstellung dargestellten Fallzahlen, bei denen ein Leistungsanspruch besteht. Insofern sollte die geldwerte Höhe der Leistungen nicht als Indikator für die Leistungseffizienz von Personal herangezogen werden. Auf Nachfrage von Herrn Michaelsen teilt Frau Kählert mit, dass  einmalige Wohngeldzahlungen in der Regel die Auszahlung besonderer Heizkostenzuschüsse darstellen.