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ALLRIS - Auszug

15.02.2010 - 7 Ausbau der Ganztagesbetreuung im AWO-Bewegungsk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Damit im Kindergartenjahr 2010/2011 eine bedarfsorientierte Vergabe der Betreuungsplätze in den vorhandenen Kindertagesstätten sowie kindergartenähnlichen Einrichtungen der Stadt erfolgen kann und die Angebote wirtschaftlich ausgelastet werden können, soll im AWO-Bewegungskindergarten ab 01.09.2010 eine der bestehenden 12-Uhr-Elementargruppen  in eine ganztägige Elementarbetreuungsgruppe umgewandelt werden. Bei entsprechendem Bedarf sollen in dieser Gruppe bis zu 25 Kinder unter Berücksichtigung der Vorgaben über die erforderliche  Personalbemessung betreut werden. Hierfür ist die Betriebserlaubnis der Fachaufsicht für Kindertagesstätten  einzuholen.  Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 4.100,-- € sind bereitzustellen. Eine Deckung dieser Mehrkosten ist durch die  zu erwartenden Investitionskostenzuschüsse aus dem Ausbau der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige  i.H.v. rd. 48.000,-- € gesichert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Frau Kählert bezieht sich auf die erstellte Vorlage. Sie führt aus, dass entsprechend der  vorgesehenen Belegung dieser neuen Elementar-Ganztagesgruppe eine wirtschaftliche Auslastung gewährleistet werden kann. Frau Elsner führt ergänzend aus, dass zurzeit eine Belegung mit 17 Ganztageskindern vorgesehen ist.  Eine verkürzte Betreuung bis 12.00 Uhr / bis 14.00 Uhr ist aktuell für jeweils zwei Kinder gewünscht.  Frau Fischer-Neumann begrüßt die Planungen der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Einrichtung und bittet um Berücksichtigung der  Personalbedarfe lt. Betriebserlaubnis der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg. Frau Elsner weist darauf hin, dass voraussichtlich für die Monate September 2010 bis einschließlich Juli 2011 eine Sondererlaubnis mit Bereitstellung zusätzlicher Personalstunden erforderlich wird. Ab August 2011 ist vorgesehen, diese Gruppe gemäß Regelgruppenstärke mit max. 22 Kindern zu belegen.