07.06.2010 - 9 B-Plan 74 "Wilhelmstraße - Königsberger Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Steffi Haase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die während der beiden öffentlichen Auslegungen und in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
· die Stellungnahme des Fachdienstes Bauordnung vom 05.10.2009 wird teilweise berücksichtigt;
· die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 07.10.2009 wird zur Kenntnis genommen;
· die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.10.2009 wird beachtet;
· die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 07.10.2009 wird nicht berücksichtigt;
· die Stellungnahme der SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH vom 08.09.2009 wird berücksichtigt;
· die Stellungnahme der Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner, Hamburg (für Norbert Zywietz, Lindenweg 98) vom 09.10.2009 wurde bzw. wird teilweise berücksichtigt;
· die Stellungnahme der Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner, Hamburg (für Norbert Zywietz, Lindenweg 98) vom 08.04.2010 wird nicht berücksichtigt;
· die Stellungnahme der Rechtsanwältin Heyers, Uetersen (für die Eheleute Weber, Geldmacher und Hoffmann), vom 13.10.2009 wurde bzw. wird teilweise berücksichtigt;
· die Stellungnahme der Rechtsanwältin Heyers, Uetersen (für die Eheleute Weber, Geldmacher und Hoffmann), vom 29.03.2010 wird nicht berücksichtigt;
· die Stellungnahme von Volker und Annemarie Vogler, Königsberger Str. 6, vom 19.04.2010 wird teilweise berücksichtigt.
Die Abwägung aus B wird Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 74 Wilhelmstraße - Königsberger Straße für das Gebiet östlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 75 m und südlich der Königsberger Straße in einer Tiefe von ca. 85 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.