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ALLRIS - Auszug

29.06.2010 - 11 Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, in der der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Stadt Tornesch rückwirkend zum 01.01.2010 von 320% auf 350 % festgesetzt wird.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Änderungsantrag Fraktion Bündnis90/ Die Grünen:

5 Ja-Stimmen                            10 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag SPD-Fraktion:

 

11 Ja-Stimmen                            10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Bgm. Krügel führt zu dem Vorschlag der Verwaltung, die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbsteuer zu erhöhen, aus, dass man mit den vorgeschlagenen Sätzen eine Fehlbedarfszuweisung für den Fehlbetrag aus 2009 beantragen könnte. Weiterhin hält er es für wichtig, Grundleistungen wie das Kita-Angebot, die Bücherei, Straßenunterhaltungsmaßnahmen etc., für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Er erinnert auch daran, dass bei Fördermaßnahmen auch der gemeindliche Eigenanteil bereitgestellt werden muss, wie z.B. bei dem Konjunkturprogramm II und Fördermaßnahmen im Rahmen der Aktiv-Region. Er bittet daher, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

r die CDU-Fraktion sagt RH Radon, dass diese nicht zustimmen werden. Für den Haushalt 2010 hat man Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen durch die Steuererhöhung könnte man nicht mehr erkennen, ob die Maßnahmen greifen. Die CDU hält es für ein falsches Zeichen, die Steuern mitten im Jahr rückwirkend zu erhöhen.

 

RH Nellissen erklärt, dass der Hintergrund für die Erhöhung der Gewerbesteuer Berechnungen nach der Unternehmenssteuerreform waren, wie sich eine Erhöhung auf Personen- und Kapitalgesellschaften auswirken würde. Für viele Betriebe würde sich eine Erhöhung auf 380 % nicht auswirken, die Stadt hätte jedoch eine Mehreinnahme und damit eine Chance, auf Dauer den Haushalt zu sanieren. Seine Fraktion spricht sich jedoch gegen eine Erhöhung der Grundsteuer aus und stellt einen entsprechenden Änderungsantrag:

 

Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen/Bündnis 90:

Keine Erhöhung der Grundsteuer A und B. Die Gewerbesteuer wird wie vorgeschlagen von 320% auf 380 % erhöht.

 

r die SPD-Fraktion stellt RH Unger folgenden Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Keine Erhöhung der Grundsteuer. Die Gewerbesteuer soll von 320 % auf 350 % erhöht werden.

 

Er begründet den Antrag damit, dass Maßnahmen und Projekte, wie z.B. die Ausbesserung der Straßenwinterschäden, der Zuschuss an die VHS, etc. eine solide Finanzierungsbasis haben müssen. Bei dem vorgeschlagenen Prozentsatz hat sich seine Fraktion an Städten und Gemeinden entlang der Autobahn orientiert.

 

Die FDP-Fraktion lehnt nach Aussage von RH Schöndienst eine Steuererhöhung grundsätzlich ab. Der Haushalt 2010 ist ausgeglichen, der Fehlbetrag aus 2009 kann im Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen werden. Wenn man nun durch die geplante Steuererhöhung 1,3 Mio. € Mehreinnahmen hätte, entfiele seiner Meinung nach der Sparzwang.

 

RF Clauß unterstreicht nochmal, dass viele Firmen durch die Unternehmenssteuerreform entlastet wurden. Bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer auf 380 % würden viele Kapitalgesellschaften weniger Gewerbesteuer als noch im Jahr 2008 zahlen.

 

Frau Fischer-Neumann betont, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter finanziell belastet werden sollten. Mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer auf 380 % wäre die Stadt Tornesch mit führend im Kreis Pinneberg, wasr Gewerbeansiedlungen kontraproduktiv wäre. Eine Erhöhung auf 350 % entlastet den Haushalt.

 

RF Eßler erinnert daran, dass viele Gewerbebetriebe gerade eben die Wirtschaftskrise überstanden haben. Ihrer Meinung nach ist es auch den Kapitalgesellschaften nicht egal, ob die Gewerbesteuer angehoben wird. Aufgrund des Beschlussvorschlages der Verwaltung macht sie den Vorschlag, die Urkunde für die Auszeichnung als unternehmensfreundliche Gemeinde zurück zu geben.

 

RH Früchtenicht bemerkt, dass die Nivellierungssätze von einer schwarz-gelben Landesregierung vorgegeben sind.

 

Zur rückwirkenden Erhöhung klärt Bgm. Krügel auf, dass rückwirkende belastende Gesetze in Deutschland verboten sind. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06. d.J. ihre Hebesätze festzulegen. Hiervon soll diesmal Gebrauch gemacht werden.

 

RH Unger erinnert zu den Konsolidierungsbeschlüsse, dass bereits jetzt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 € beschlossen wurden.

 

RH Reetz fühlt sich als Finanzausschussmitglied nicht ernstgenommen, wenn vor Vorlage der Ergebnisse der Sparbeschlüsse eine Steuererhöhung beschlossen werden würde. Seiner Meinung nach gehört eine Aussprache über eine mögliche Steuererhöhung zu den Haushaltsberatungen.

 

Nach weiteren Ausführungen durch RF Claußr eine Gewerbesteuererhöhung auf 380 % beantragt sie eine Sitzungsunterbrechung.

 

BV Plambeck unterbricht daraufhin die Sitzung für ca. 5 Minuten. Nach der Sitzungsunterbrechung lässt sie zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und danach über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.