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ALLRIS - Auszug

04.10.2010 - 5 B-Plan 58, 1.Änderung "Ahrenloher Straße - Kuhl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden.

 

2.      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet Ahrenloher Straße/ Kuhlenweg und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert die Vorlage und verweist auf den Hinweis des Innenministeriums, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13 BBauG mit einer erneuten Auslegung aufzustellen. Inhaltlich hat sich nichts verändert, lediglich der Bereich zur Ahrenloher Straße, welcher ohne Wohnnutzung bleibt wurde stärker hervorgehoben. Auf Nachfrage von Frau Clauß stellen Herr Maysack-Sommerfeld und Herr Oppermann fest, dass die Baugrenzen gegenüber dem zu Grunde liegenden Bebauungsplan nicht verändert wurden, ebenso ist ein Umweltbericht im Verfahren nach § 13a BbauG nicht erforderlich, da dieser bei Aufstellung des zugrundeliegenden B-Planes erstellt wurde.

 

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Anlagen zur Vorlage