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ALLRIS - Auszug

25.10.2010 - 9 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2011 wird

1.1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf               4.456.200 EUR

in der Ausgabe auf               4.456.200 EUR

und

1.2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf               2.146.400 EUR

in der Ausgabe auf               2.146.400 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen                             auf                                0 EUR

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen              auf                                0 EUR

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                           auf               1.000.000 EUR

2.4. die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf               0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2011 beträgt gemäß der

in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt 989.800,00 EUR

r das Haushaltsjahr 2011 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

3.1. Stadt Tornesch 754.133,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen 235.666.67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne

des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die

geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2009 – 2013 wird zugestimmt.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Seiler erläutert die Vorlage. Es werden keine Anmerkungen gemacht.

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Anlagen zur Vorlage