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ALLRIS - Auszug

01.11.2010 - 7 30. F-Planänderung "Tornesch - Am See...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 10.09.2010 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 10.09.2010 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der am 06.10.2008 beschlossene Geltungsbereich der 30. Änderung wird um das Gebiet „Strucksche Koppel“ (Bebauungsplan Nr. 23) erweitert.

 

3.      Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tornesch-Ost“r das Gebiet zwischen Ahrenloher Straße, Kleinem und Großem Moorweg und Lindenweg und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen                            3 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld verweist auf seinen Vortrag von vor 4 Wochen. Frau Clauß stellt fest, dass der See nicht gesondert im Flächennutzungsplan ausgewiesen wird, sondern Bestandteil der ausgewiesenen Grünfläche ist und daher ausschließlich an dieser Stelle realisiert werden könnte. Sie befürchtet hohe Folgekosten und äert gleichzeitig Bedenken wegen einer nicht ausreichenden Berücksichtigung umweltschutz- und artenschutzrechtlicher Belange. Sie beantragt, die Beratung diesbezüglich an den Umweltausschuss zu verweisen. In diesem Zusammenhang bittet Herr Mörker Herrn Maysack-Sommerfeld um eine Einschätzung, ob der See an dem geplanten Standort zu realisieren ist. Herr Maysack-Sommerfeld stellt den See als zentralen Bestandteil des Siegerentwurfes dar, welcher technisch durchführbar ist. Herr Früchtenicht verweist auf die positiven Bodenuntersuchungen, die Herr Bäumler in seinem Vortrag erwähnt hat. Frau Eßler befürwortet die Verweisung der Beratung an den Umweltausschuss. Hierzu legt Herr Lutz dar, dass heute lediglich der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Im sich daran anschließenden Verfahren können alle wesentlichen Aspekte beraten und bearbeitet werden. Herr Krügel erinnert daran, dass der Entwurf gerade wegen des Sees den 1. Platz belegt habe und dieses zentrale gestalterische Element auch verwirklicht werden sollte. Ohne Beschlussfassung und formales Verfahren können keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Herr Nellissen stellt die Eilbedürftigkeit in Frage und unterstützt eine Beratung im Umweltausschuss.

 

Die 30. F-Planänderung „Tornesch Am See“ wird zur Beratung an den Umweltausschuss verwiesen. Zu der dortigen Beratung werden das Büro Zumholz sowie ein Spezialist für Wasserwirtschaft hinzugezogen.

 

Abstimmungsergebnis

 

3 Ja-Stimmen   6 Nein-Stimmen   0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage