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ALLRIS - Auszug

01.11.2010 - 6 29. F-Planänderung "Hörnweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsros vom 15.10.2010 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 15.10.2010 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans „rnweg“ und die Begründung dazu werden gebilligt.

 

3.      Der Entwurf der 29. Änderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert die Vorlage zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Frau Claußchte wissen, ob das Sondergebiet für Kleintierhaltung unverändert bleibt. Herr Maysack-Sommerfeld stellt fest, dass dieser Bereich nicht Gegenstand der Änderung ist.

 

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Anlagen zur Vorlage