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ALLRIS - Auszug

15.11.2010 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:

Frau Simone Elste, stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und Mutter eines Kindes aus der Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule, hat Nachfragen zum Trägervertrag mit dem DRK-Kreisverband in Pinneberg. Insbesondere bittet Sie um Stellungnahme zur Laufzeit des Trägervertrages für die beiden Hortgruppen an der J.-S.-Schule sowie ein Konzept zur Sozialstaffelbeitragsprüfung bei Besuch der Betreuungsklasse, wenn es an beiden Tornescher Grundschulen ab dem Schuljahr 2012/2013  kein Hortangebot mehr geben sollte.

 

Frau Kählert führt aus, dass der Trägervertrag ein zwischen dem DRK-Kreisverband in Pinneberg und der Verwaltung abgestimmtes Vertragsmodell ist. Eine Elternbeteiligung zur Abstimmung der Inhalte ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich verlässlicher Unterrichtszeiten an den Grundschulen sowie einer wirtschaftlichen Gewährleistung der bedarfsorientierten Betreuung nach Unterrichtsschluss wird angestrebt, an beiden Tornescher Grundschulen ein vergleichbares Betreuungsangebot in Form von Betreuungsklassen vorzuhalten. Frau Kählert weist darauf hin, dass im Vorfeld der Einrichtung einer Betreuungsklasse an der J.-S.-Schule ein entsprechender Elternwunsch nach flexiblen Betreuungszeiten an die Verwaltung heran getragen wurde. Die Gewährung einer Sozialstaffel erfolgt bei Besuch der Betreuungsklasse lediglich im Rahmen der freiwilligen Zuschussgewährung als „Geschwistervergünstigung“ durch die Stadt Tornesch. Eine weitere Förderung einkommensschwächerer Familien durch die Stadt Tornesch ist nicht möglich, da die Sozialstaffelberechnung im Rahmen des Erstattungsverfahrens mit dem Kreis Pinneberg  für Schulkinder nur bei Betreuung in Horten Anwendung findet. Im Einzelfall kann eine ergänzende Förderung gem. den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II beantragt und gewährt werden (aufstockende „HARTZ IV“-Leistungen wegen Kindesbetreuung bei Berufstätigkeit). Abschließend führt Frau Kählert aus, dass der Trägervertrag für die beiden Hortgruppen eine „Öffnungsklausel“ enthält, sodass bei entsprechendem Bedarf eine Fortsetzung der Hortbetreuung sowie Vorhaltung der Betreuungsklasse an der J.-S.-Schule ab dem Schuljahr 2012/2013  glich ist. Die weitere Beratung zu dieser Thematik erfolgt unter TOP 7.