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ALLRIS - Auszug

15.11.2010 - 7 Entwurf eines Trägervertrages zwischen der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf eines Trägervertrages einschließlich möglicher notwendiger redaktioneller Änderungen zwischen der Stadt Tornesch und dem Deutschen Roten Kreuz wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, den Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              1 Enthaltung

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Beratungsverlauf:

Frau Kählert nimmt Bezug auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Beschlussvorlage und erläutert die in den Entwurf des Trägervertrages für die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule aufgenommenen Ergänzungen und Änderungen im Einzelnen. Auf Nachfrage von Herrn Hüls führt Frau Kählert aus, dass bei Kündigung des Vertrages gemäß § 9 (2) im Vorwege eine  Beteiligung des Ausschusses erfolgen wird (Beschlussfassung). Frau Rahn spricht sich für eine längere Laufzeit des Trägervertrages im Sinne der  pädagogischen Mitarbeiter/innen und der auf Betreuung angewiesenen Eltern aus. Frau Fischer Neumann führt aus, dass r Eltern und Mitarbeiter/innen aufgrund der zusätzlichen Vorhaltung der Betreuungsklasse eine Planungssicherheit besteht. Der bedarfsgerechten Gesamtplanung der  Betreuungsangebote für Kinder in Tagesstätten sowie der nachgehenden Unterrichts- / Ferienbetreuung wird in der Stadt Tornesch seit Jahren sowohl politisch als auch verwaltungsintern eine hohe Priorität eingeräumt. Dies bedeute eben auch, dass die Vorhaltung von Betreuungsangeboten nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus geschieht. Herr Michaelsen schließt sich den Ausführungen von Frau Fischer-Neumann an. Er vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Betreuungsangebote  sowie die Entwicklung zu den künftigen Schülerzahlen an den beiden Schulstandorten der Stadt Tornesch zurzeit nichts dafür spricht, pauschal Langzeitvertäge abzuschließen. Herr Zinger spricht sich in Namen der CDU-Fraktion für eine Beschlussfassung gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

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Anlagen zur Vorlage