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ALLRIS - Auszug

15.11.2010 - 11 Haushaltsplan 2011...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen die Ansätze der vorliegenden Einzelpläne 2 bis 5 inklusive der Veränderung zu der Einzelposition 1.550.706 in Höhe von neu: 40.000,00 € in den von der Ratsversammlung zu beschließenden Haushaltsplan für 2011 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Vor Eintritt in die Beratung zu den Einzelpositionen 2 bis 5 führt Frau Rahn aus, dass gemäß einem Beschluss zur Budgetierung der Haushaltsführung an den beiden Tornescher Grundschulen alle 2 Jahre eine Berichterstattung über erfolgte Anschaffungen erfolgen soll. r die Haushaltsjahre 2009 und 2010 liegen bislang keine Informationen vor. Frau Kählert sichert eine kurzfristige Prüfung und Stellungnahme der Verwaltung zu  (**1). Im Rahmen der Jugendsportförderung ist für das nächste Jahr eine höhere Mittelbereitstellung notwendig. Verwaltungsseitig wird daher gemäß der zu dieser Sitzung erstellten und verteilten Tischvorlage um eine Anpassung der Einzelposition 1.550.706 im Verwaltungshaushalt von bisher 30.000,00 € auf 40.000,00 € gebeten. Frau Kählert hrt aus, dass die Notwendigkeit dieser neuen Kalkulation aufgrund der Umstellung der Übernahme von Bewirtschaftungskosten für das vereinseigene FCU-Clubheim resultiert und in dem der  Beschlussvorlage anliegenden Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt sei. Gemäß der neu geschlossenen Vereinbarung mit dem F.C. Union Tornesch erfolgt die  Bezuschussung der Bewirtschaftungskosten des Clubheimes  nftig im Rahmen der Jugendsportförderung, also im Verhältnis der jugendlichen Mitglieder. Dementsprechend entfallen die bisher über die Haushaltsplanung des Bauamtes berücksichtigten Haushaltsmittel für die gesamte Bewirtschaftung des Clubheimes im  Einzelplan 5, HHST. 1.550.540. Frau Rahn bittet um Stellungnahme, warum der Vertrag für den Telefonanschluss der Wilhelm-Busch-Schule erst zum 31.03.2011 gekündigt werden kann. Frau Kählert sichert auch zu dieser Nachfrage eine kurzfristige Pfung und Stellungnahme der Verwaltung zu (**2). Nachdem keine weiteren Nachfragen zu den Einzelpositionen vorgetragen werden, bittet Herr Lichte um Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Ergänzende Erläuterungen der Verwaltung:

Zu **1)

Seit dem 1.1.2009 ist die Stadt Tornesch verpflichtet, jede in der Trägerschaft der Stadt befindliche Schule wie eine „kostenrechnende Einrichtung“ gemäß der GemHVO-kameral zu führen 11 Abs. 3 GemHVO-kameral). Es gibt danach, wie in der Vergangenheit, kein selbst errechnetes Budget mehr, was sich nach der Schülerzahl, einem Anteil des Schulkostenbeitrages und den selbst bewirtschafteten Haushaltsstellen (ohne Energiekosten, Unterhaltung etc.) richtet.

Alle schülerentsendenden Kommunen haben, gemäß dem neuen Recht, an die jeweilige Schule den vom Land vorgegebenen Schulkostenbeitrag pro Schüler zu zahlen, somit auch die Stadt Tornesch. Aus diesem Schulkostenbeitrag, der auch einen investiven Anteil von derzeit 125 € beinhaltet, finanziert sich die Schule. Alle Ausgaben der Schule sind aus dieser Einnahme zu bestreiten, u.a. Energiekosten, Unterhaltung des Grundstücks und des Geudes und neuerdings Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals.

Ein Eingriff in das Budget wie in der bisherigen Form ist nicht mehr möglich, so dass eine jährliche Berichterstattung über den Erwerb von beweglichem Vermögen (VMH), wie seinerzeit für das Budget beschlossen, ab 1.1.2009 nicht mehr erfolgt ist.

 

Zu **2)

Aufgrund von Personalwechsel wurde im Rahmen der Übergabe versäumt, die Kündigung unmittelbar nach Bekanntwerden, dass der Schulbetrieb der Wilhelm-Busch-Schule ab dem Schuljahr 2010/2011 eingestellt wird, zu veranlassen. Zur Gewährung günstiger Vertragskonditionen sind mit dem privaten Anbieter vertraglich sehr lange Kündigungszeiten vereinbart. Eine Kündigung ist im Februar dieses Jahres erfolgt und wird erst ab 01.04.2011 wirksam. 

 

Nach Abschluss der Beratung des TOP 11 beendet der Vorsitzende den öffentlichen Teil dieser Sitzung um 21:15 Uhr und verabschiedet die Zuhörer.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage