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ALLRIS - Auszug

06.12.2010 - 7 B-Plan 83 "östlich Am Grevenberg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      r das Gebiet östlich der Straße Am Grevenberg in einer Tiefe von ca. 110 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 83 aufgestellt. Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Bereichs wohnlicher Nutzung.

2.      Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

3.      Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld –Stadtplanung-.

4.      Die Planung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Der Entwurf des Bebauungsplans 83 „östlich Am Grevenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

7.      Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

8.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

9.      Die Verschattungssituation durch die geplanten Maßnahmen im Quartier 3 wird den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses dargelegt.

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert anhand der Vorlage, dass die genauen Standorte für die Stellplätze im Quartier 1 noch nicht bekannt sind. Planungsrechtlich sind sie im gesamten Gebiet möglich, müssen bauordnungsrechtlich jedoch genehmigungsfähig sein. Auf Nachfrage von Herrn Quast bestätigt Herr Maysack-Sommerfeld, dass auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BBauG die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattfindet. Herr Quast befürchtet Verschattungen durch den geplanten Gebäudequerriegel im westlichen Plangebiet und mahnt die Berücksichtigung der Interessen der umliegenden Anwohner an. Frau Clauß äert städtebauliche Bedenken, wenn im westlichen Plangebiet 3 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss zulässig werden, da angrenzend Einfamilienhausbebauung existiert. Herr Stümer schlägt vor das westliche Plangebiet als Quartier 3 gesondert zu spezifizieren und möchte ein Stellplatzverhältnis zu Wohnheinheit von 1:1 festschreiben. Eine solche Festschreibung ist laut Aussage von Herrn Maysack-Sommerfeld nicht erforderlich und zulässig, da das Verhältnis aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin erfüllt werden muss. Die Ausweisung eines Quartiers 3 mit der Vorgabe, dass der Querriegel nur eine Höhe von 2 Vollgeschossen plus Staffel erreichen darf,lt er für sinnvoll. Es besteht Einvernehmen, dass die besprochene Änderung in die Planzeichnung aufgenommen wird. Herr Rahn fragt nach, ob im beschleunigten Aufstellungsverfahren Artenschutzgesichtspunkte ausreichend berücksichtigt werden, da laut Vorlage artenschutzrechtliche Überprüfungen noch durchzuführen sind. Herr Maysack-Sommerfeld legt dar, dass das Plangebiet keine nach EU-Recht ausgewiesene Fauna-Fora-Habitat- und Vogelschutzgebiete beinhaltet. Die zu beseitigenden Bäume werden artenschutzrechtlich noch konkret untersucht, im Bedarfsfall werden Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Der Beschlussvorschlag wird um den Punkt 9. „Die Verschattungssituation durch die geplanten Maßnahmen im Quartier 3 wird den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses dargelegt.“ ergänzt.

 

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Anlagen zur Vorlage