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ALLRIS - Auszug

14.12.2010 - 10 Widmung von Straßen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.       Die in der Verfügung genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein formell gewidmet.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen                0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Bgm. Krügel bittet aus Rechtssicherheitsgründen die weitere Widmung von Straßen zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage