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ALLRIS - Auszug

07.02.2011 - 6 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hörnweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Die hrend der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der rgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Ratsversammlung beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.      Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4.      Der rgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert die Vorlage und rät zu einer frühzeitigen Klärung der Frage, ob für die geplante Maßnahme tatsächlich kein Bebauungsplan erforderlich ist. Herr Krügel berichtet von einem Gespräch bei der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg, wonach hier diesbezüglich keine Probleme zu erwarten sind. Die Erstellung eines Lärmgutachtens ist erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich, soll jedoch möglichst bald beauftragt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage