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ALLRIS - Auszug

07.02.2011 - 8 B-Plan 58, 1. Änderung "Ahrenloher Straße/ Kuhl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Das Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ahrenloher Straße – Kuhlenweg“ wird eingestellt.

2.      Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 vom 04.10.2009 wird aufgehoben.

3.      Die während der Auslegung bzw. Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurde Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet süstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

5.      Die Begründung wird gebilligt.

6.      Der Beschluss der Bebauungsplanänderung durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

7.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr König nimmt die Anregung von Herrn Schley aus der Einwohnerfragestunde auf und beantragt bei den textlichen Festsetzungen zum B-Plan 58, 1. Änderung unter Nr. 4 den Ausschluss von Vergnügungsstätten mit der entsprechenden Bezifferung (Nr. 8) der BauNVO zu versehen. Dieser Hinweis wird eingearbeitet. Herr Rahn stellt fest, dass aufgrund der Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren kein Umweltbericht vorliegt. Die entsprechenden Worte müssen in der Beschlussempfehlung in dem Satz „Die Begründung „mit dem Umweltbericht“ wird gebilligt.“ gestrichen werden. Die Beschlussfasssung erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Anmerkungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage