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ALLRIS - Auszug

07.02.2011 - 7 B-Plan 84 "Erweiterung FF Esingen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      r das Gebiet mit dem Feuerwehrgerätehaus der FF Tornesch - Esingen zwischen „An der Feuerwache“ und „Am Schützenplatz“ wird der Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.      Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

4.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Abendveranstaltung durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert die Vorlage und führt aus, dass er die Planung der Architekten in den Entwurf des B-Planes übernommen hat. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren erfolgen um den Zeitverlust im Hinblick auf den Baubeginn so gering wie möglich zu halten. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll nicht verzichtet werden. Diese wird unverzüglich nach Erhalt des schalltechnischen Gutachtens durchgeführt werden. Herr Quast erkundigt sich nach dem Unterschied der ausgewiesenen GRZ in der Planzeichnung und textlichen Festsetzung in der Zeichenerklärung. Die GRZ in der Planzeichnung ist mit 0,6 richtig. Herr Maysack-Sommerfeld weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei Ausführungsplanung der Stellplätze eine Gesamt GRZ von 0,8 einzuhalten ist. Herr Stümer merkt an, dass die PKW-Zufahrt innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes liegen muss. Dies wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Herr Nellissen wirft die Frage auf, ob im Hinblick auf eine Fusion mit Uetersen der Anbau der Feuerwache überhaupt sinnvoll ist. Herr Hatje verweist auf die bestehende Beschlusslage, wonach der Anbau festgelegt wurde.

 

Herr Böhmke erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaalhrend der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 7.

 

 

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Anlagen zur Vorlage