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ALLRIS - Auszug

15.03.2011 - 8 Errichtung einer Bürgerstiftung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.       Die der Vorlage anliegende Satzung der Bürgerstiftung Stadt Tornesch i.M. Gerhard Veit in der Verwaltung der Bürgerstiftung VR Bank Pinneberg wird beschlossen.

2.       Der Abschluss des Stiftungs-Treuhandvertrages zwischen der Bürgerstiftung Stadt Tornesch i.M. Gerhard Veit und der Bürgerstiftung VR Bank Pinneberg wird beschlossen.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen und den Treuhandvertrag abzuschließen.

4.       Über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens entscheidet im Rahmen des Stiftungszwecks die Stadt Tornesch – Ausschuss r Jugend, Sport, Kultur und Bildungswesen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Bgm. Krügel erläutert die Bürgerstiftung an sich und den Verwendungszweck des Stiftungsvermögens. Das Kapital wird auf runde 450.000 € aus dem Preisgeld für die Auszeichnung als Sportfreundliche Kommune und den Restmitteln aus dem Haushalt aufgestockt. Er ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, dem Beispiel von Herrn Veit zu folgen und zu zustiften.

 

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Anlagen zur Vorlage