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ALLRIS - Auszug

07.03.2011 - 9 B-Plan 58, 1. Änderung"Ahrenloher Straße / Kuhl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ahrenloher Straße – Kuhlenweg“ wird eingestellt.

 

Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 vom 04.10.2009 wird aufgehoben.

 

Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 und 07.03.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 sowie der 1. Nachtrag vom 07.03.2011 dazu sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet süstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m sowie südwestlich des Kuhlenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Bebauungsplanänderung durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld informiert über die verspätet eingegangenen Stellungnahme.

Herr Quast teilt mit , dass er der Änderung zustimmen wird.