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ALLRIS - Auszug

04.04.2011 - 9 B-Plan 65 "Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz K 22...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 22.03.2011 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 22.03.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 wird um die bebauten Grundstücke an der Ahrenloher Straße reduziert und im Einmündungsbereich Kuhlenweg/ Kleiner Moorweg um eine zusätzliche Verkehrsfläche erweitert.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Kuhlenweg/ Kreisverkehrsplatz K22“ r das Gebiet stlich der Bebauung entlang der Ahrenloher Straße, zwischen Kuhlenweg und Großen Moorweg mit dem Anschluss Kleiner Moorweg / Kuhlenweg und die Begründung mit dem Umweltbericht werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Bauweise nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 Bau NVO: Es sind nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.

Gestaltung der baulichen Anlagen (§84 Abs. 1 LBO): Dachüberstände sind bis zu einem Maß von 100 cm zulässig.

 

4.      Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erklärt die Planzeichnung.

 

Herr Quast teilt seine Zustimmung mit.

 

Herr Früchtenicht fragt nach Spielplätzen. Diese sind in anderen B-Plänen ausgewiesen.

 

Herr Nellissen erläutert seine grundsätzlichen Bedenken („Bebauung von innen nach außen“).

 

Herr Rahn erinnert an den Beschluss der CDU.

 

Herr Hatje unterbricht die Beratung und eröffnet noch einmal die Einwohnerfragestunde.

 

Ein Bewohner des Kuhlenweges äert seine Bedenken und fragt nach den nächsten B-Plänen. Diese werden nacheinander abgearbeitet.

 

Frau Clauß regt zur nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses einen Extra-Tagesordnungspunkt zum Verkehrsgutachten an. Hierzu müssten die Annahmen zu dem Gutachten nachgeliefert werden.

 

Sodann lässt Herr Hatje über den Beschluss mit folgenden Änderungen abstimmen:

Zulässig ist nur Einzel- oder Doppelhausbebauung. Dachüberstände sind bis zu einem Maß von maximal 100 cm zulässig.

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Anlagen zur Vorlage