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ALLRIS - Auszug

02.05.2011 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:

Ein Anwohner weist darauf hin, dass in Höhe Denkmalstraße das Einbiegen in die Pinneberger Straße wegen der dort parkenden Fahrzeuge gefährlich ist und bittet um Prüfung, ob die Einrichtung eines Haltverbotes möglich ist. Die Prüfung wurde zugesagt.

 

Nachdem die Möglichkeit, auch Herrn Müller Fragen zustellen, verneint wird, wird an Herrn Radon die Frage gerichtet, ob die Fahrzeugwerte nach seiner Ansicht die Notwendigkeit des Ausbaus der K22 belegen. Herr Radon sieht eine deutliche Entlastung der L110.

 

Herr Kampe weist darauf hin, dass im Verkehrsgutachten von 2006 für das Jahr 2025            2900 Fahrzeugbewegungen im Lindenweg prognostiziert werden, das Schubert-Gutachten nun trotz Erschließung von Tornesch am See und neuer Sportanlagen zu keinen höheren Zahlen kommt. Außerdem weist er darauf hin, dass gerade der Lindenweg als verkehrswichtige Straße am Tage der Zählung voll gesperrt war.

 

Herr Johannsen weist darauf hin, dass zwischen Kreisverkehrsplatz und A23 das Verkehrsaufkommen zeitweilig extrem hoch ist und möchte wissen, wie sich die Verkehrslage nach Erschließung des Neubaugebietes entwickeln wird. Er erkundigt sich, warum der Radweg auf nördlicher Seite der L110 nicht in beide Richtungen freigegeben wurde. Außerdem weist er darauf hin, dass durch die Sperrung des Kummerfelder Weges die Landwirte von ihren Feldern abgeschnitten werden, da der Moorkamp eine Gewichtsbeschränkung hat und die Straße Am Moor für Traktoren nicht befahrbar ist. Es ist bereits ein Ortstermin mit Frau Biermann von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises vereinbart, um eine Lösung zu finden. Herr Johannsenchte außerdem wissen, ob für die Unterhaltung der Wirtschaftswege noch ein besonderes Budget vorhanden ist und welche Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden, da diese in sehr schlechtem Zustand sind.

 

Hinsichtlich des Radweges sieht Herr Krügel Handlungsbedarf. Durch das Neubaugebiet Tornesch am See wird kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zwischen Kreisverkehrsplatz und A 23 erwartet.

 

Herr Demmling teilt mit, dass sein Nachbar auf seinem Grundstück an jedem Samstag Radlader mit erheblicher Staub- und Lärmbelästigung fährt. Dies wird von anderen Anwohnern bestätigt. Herr Krügel erklärt, dass hier Nachbarrecht zum Zuge kommt. Hierfür ist die Stadt nicht zuständig. Nur wenn der Grundstücksinhaber willkürlich die Nachbarn mit dem Betrieb des Radladers belästigt, könne das Ordnungsamt eingeschaltet werden.