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ALLRIS - Auszug

05.09.2011 - 17 34. F-Planänderung „Ahrenloher Straße – östlich...

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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 34. Änderung "Ahrenloher Straße – östlich Moorkamp" aufgestellt, die für das Gebiet östlich des Moorkamps, nördlich der Ahrenloher Straße und südlich der Bebauung „Am Moor“ folgende Änderung der Planung vorsieht: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt werden.

 

4.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 08.08.2011 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 08.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

5.      Während der Öffentlichkeitsveranstaltung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.

 

6.      Der Entwurf und die Begründung der 34. F-Plan-Änderung für das Gebiet östlich des Moorkamp, nördlich der Ahrenloher Straße und südlich der Bebauung „Am Moor“  werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

7.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

8.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Beratungsverlauf:

 

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Anlagen zur Vorlage