Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

05.09.2011 - 16 B-Plan 84 „Erweiterung FF Esingen...

Reduzieren

Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.

 

2.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 10.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 10.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ für das Gebiet mit dem Feuerwehrgerätehaus der FF Tornesch-Esingen zwischen „An der Feuerwache“ und „Am Schützenplatz“ sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4.      Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ als Satzung.

 

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

6.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2, letzter Halbsatz BauGB).

 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage