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ALLRIS - Auszug

05.09.2011 - 14 B-Plan 38, 1. Änderung + Erweiterung "Östlich G...

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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 38 („Östlich Großer Moorweg“) soll wie folgt geändert und erweitert werden: Für das Gebiet östlich des Großen Moorwegs, nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern und südöstlich sowie nordwestlich der Straße Spritzloh wird der Bebauungsplan Nr. 38, 1. Änderung und Erweiterung aufgestellt. Der Geltungsbereich soll das Gebiet östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von 200 bis 300 m und nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern in einer Tiefe von 100 bis 150 m umfassen; dieser Bereich deckt sich zum Großteil mit dem Geltungsbereich der derzeitigen Bebauungspläne Nr. 16 und Nr. 38). Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für  Erweiterung und Neubau von Betriebsgebäuden.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

5.      Der Planentwurf zum B-Plan 38 1.Änderung und Erweiterung wird samt Begründung gebilligt.

 

6.      Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt.

 

7.      Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 16 vom 05.12.1996 wird aufgehoben.

 

 

 

 

 

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Beratungsverlauf:

 

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Anlagen zur Vorlage