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ALLRIS - Auszug

23.09.2011 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlu...

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Beratungsverlauf:

 

Die Vorsitzende eröffnete um 18.00 Uhr die Sitzung damit, dass sie die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie den Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete.

Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung bekannt gemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge schriftlich geladen worden sind.