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ALLRIS - Auszug

04.10.2011 - 7 Widmung von Straßen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Die in der Verfügung genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein formell gewidmet.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Bgm. Krügel erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage und bittet die Ratsversammlung um Zustimmung.

 

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Anlagen zur Vorlage