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ALLRIS - Auszug

16.11.2011 - 6 Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Die der Vorlage anliegende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Auf Nachfrage von Frau Clauß stellt Herr Kopper dar, dass die Gebühren durch Vorkalkulation ermittelt wurden. Hierbei waren insbesondere die notwendigen Rückstellungen für Entschlammung von Regenrückhaltebecken sowie der Defizitausgleich zu berücksichtigen. Bgm. Krügel ergänzt, dass die Rückhaltebecken zukünftig früher entschlammt werden sollen, um zu hohe Kosten zu vermeiden.

Herr Irgens fragt nach, ob auch die Gebühren für die Einleitung von Grundwasser und Drainage erhöht werden. Herr Kopper erläutert, dass dies so ist.

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Anlagen zur Vorlage