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ALLRIS - Auszug

05.12.2011 - 11 B-Plan 65 "Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz K 22...

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Beschluss:

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung vom 14.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 wird um den unmittelbar an der  Ahrenloher Straße gelegenen Bereich im Norden des Plangebiets reduziert

3.      Die vorliegenden Änderungsvorschläge für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Kuhlenweg / Kreisverkehrsplatz K22“ für das Gebiet südöstlich der Bebauung entlang der Ahrenloher Straße, zwischen Kuhlenweg und Großen Moorweg mit dem Anschluss Kleiner Moorweg / Kuhlenweg und die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

4.      Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage von Herrn Stümer nach dem zeitlichen Ablauf teilt Herr Krügel mit, dass das Verfahren zügig zu Ende geführt werden sollte. Den Eigentümern liegt bereits ein Kaufangebot vor.

 

Herr Schulzechte wissen, warum der Weg von 2,50 m auf 3,50 m verbreitert wurde. Herr Krügel erklärt, dass die Breite auf Anregung der Verkehrsaufsicht verändert wurde, um den Weg als Notweg für Rettungsfahrzeuge u.a. nutzen zu können, da nur eine Zuwegung geplant ist.

 

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Anlagen zur Vorlage