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ALLRIS - Auszug

05.03.2012 - 9 B-Plan 22, 4. Änderung „Denkmalstraße - Kaffeet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung vom 17.02.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 4.Änderung des Bebauungsplans 22 für das für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca. 90 m und nordwestlich der Denkmalstraße in einer Tiefe von ca. 120 m

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Krügel erläutert die vorgenommenen Änderungen anhand des Planes: Es wurde eine Sammelstelle für Müllbehälter eingerichtet. Außerdem muss das Niederschlagswasser aufgrund der Größe des Gebietes zunächst in einer Regenrückhaltung, z. B. einem Teich, gesammelt werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage