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ALLRIS - Auszug

05.03.2012 - 12 B-Plan 65 „Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz K 22...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.       Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Berden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 17.02.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 65r das Gebiet zwischen Kuhlenweg, Großer Moorweg und der mit einem Abstand von etwa 50 m nordwestlich verlaufenden Ahrenloher Straße.

3.       Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4.       Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Tams informiert über die Abwägung zur öffentlichen Auslegung und erklärt, dass nach Abwägung keine Änderung der Planung erforderlich ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Früchtenicht teilt er mit, dass ca. 50 Wohneinheiten geplant sind. Eine genaue Zahl kann noch nicht genannt werden, da Einzel- oder Doppelhausbebauung möglich ist.

                                              

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Anlagen zur Vorlage