Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

13.03.2012 - 14 B-Plan 47, 1. Änderung „Businesspark Tornesch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

1.       Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Berden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 1.Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet dlich der Lise-Meitner-Allee, westlich der Straße „Oha (Kreisstraße K 21) und der „Alten Bundestraß (Grenze zur Gemeinde Ellerhoop). nördlich „Hasenkamp“ und Staatsforst Rantau sowie östlich des “Ohlenkamp“.

3.       Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4.       Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

Reduzieren

Beratungsverlauf:

RH Früchtenicht erläutert die wesentlichen Inhalte der vom Bauausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Vorlage.

Über die F-Planänderung hinaus umfasst der parallel zu beschließende B-Plan 47 auch noch den Bereich des Gewerbebetriebes Medac. Im Zusammenhang mit dessen Ansiedlung haben sich Abweichungen von den Festsetzungen des ursprünglichen B-Planes 47 ergeben, die nunmehr mit in die 1. Änderung einfließen sollen. Dies sind insbesondere die Verlegung einer Erschließungsstraße und eines gliedernden Grünzuges.