13.03.2012 - 14 B-Plan 47, 1. Änderung „Businesspark Tornesch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 1.Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet südlich der Lise-Meitner-Allee, westlich der Straße Oha (Kreisstraße K 21) und der Alten Bundestraße (Grenze zur Gemeinde Ellerhoop). nördlich Hasenkamp und Staatsforst Rantau sowie östlich des Ohlenkamp.
3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsverlauf:
RH Früchtenicht erläutert die wesentlichen Inhalte der vom Bauausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Vorlage.
Über die F-Planänderung hinaus umfasst der parallel zu beschließende B-Plan 47 auch noch den Bereich des Gewerbebetriebes Medac. Im Zusammenhang mit dessen Ansiedlung haben sich Abweichungen von den Festsetzungen des ursprünglichen B-Planes 47 ergeben, die nunmehr mit in die 1. Änderung einfließen sollen. Dies sind insbesondere die Verlegung einer Erschließungsstraße und eines gliedernden Grünzuges.