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ALLRIS - Auszug

13.03.2012 - 19 31. F-Planänderung „Großer Moorweg - Brandskamp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss F-Planänderung:

1.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 17.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Die Ratsversammlung beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3.      Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Beschluss Baugrunduntersuchung und wasserwirtschaftliches Gutachten:

r die Fläche „Sportanlage Großer Moorweg“ soll eine Baugrunduntersuchung und ein wasserwirtschaftliches Gutachten eingeholt werden, aus dem unter anderem hervorgeht, ob die Niederschlagswasserableitung ohne Einsatz von Pumpen möglich ist.

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Abstimmungsergebnis F-Planänderung:

16 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis Baugrunduntersuchung und wasserwirtschaftliches Gutachten:

14 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

 

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Beratungsverlauf:

RH Früchtenicht erläutert die wesentlichen Inhalte der vom Bauausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Vorlage.

Die Stadt Tornesch hat die Absicht, die Fußballplätze  des FC Union Tornesch von der Friedlandstraße an den Standort „Großen Moorweg“ zu verlagern. Gleichzeitig ist eine Nutzung des Geländes für weitere sportliche Zwecke einschließlich Stellplatzflächen geplant. Um einen entsprechenden Bebauungsplan aus dem F-Plan entwickeln zu können, sind die dortigen Festsetzungen für die geplanten Maßnahmen von überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung hin zu Flächen für Sport- und Spielanlagen und Gewerbegebiet zu ändern.

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Anlagen zur Vorlage